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   VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03.A   

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VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03.A (https://dejure.org/2005,20819)
VG Aachen, Entscheidung vom 16.03.2005 - 6 K 2438/03.A (https://dejure.org/2005,20819)
VG Aachen, Entscheidung vom 16. März 2005 - 6 K 2438/03.A (https://dejure.org/2005,20819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Aufhebung eines asylrechtlichen Anerkennungsbescheids des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wegen fehlerhafter Zuerkennung von Abschiebungsschutz; Voraussetzungen des Anspruchs eines türkischen Asylbewerbers kurdischer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Türkei, Kurden, Glaubwürdigkeit, Strafverfahren, Haftbefehl, Gruppenverfolgung, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, Antragstellung als Asylgrund, Reisebescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Zur Zeit seiner Ausreise aus der Türkei fand eine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei nicht statt, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, EA S. 15 f. und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A- EA S. 13 ff.

    Urteilen vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, vom 19. August 1999 -8 A 2929/96.A-, vom 18. Mai 1999 -8 A 1190/96.A-, vom 11. März 1999 -8 A 467/96.A- und vom 25. Februar 1999 -8 A 7112/95.A- sowie in dem Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A- zum Ausdruck kommenden Einschätzung des OVG NRW und zieht aus den den zitierten Entscheidungen zugrundeliegenden tatsächlichen Erkenntnissen, die in das vorliegende Verfahren eingeführt und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht worden sind, dieselben Schlussfolgerungen.

    Denn auch wenn es im Osten der Türkei zu zahlreichen Aktionen der Sicherheitskräfte gekommen ist, die die kurdische Zivilbevölkerung massiv beeinträchtigt und in beträchtlichem Ausmaß zu asylerheblichen Eingriffen in Leib, Leben, Freiheit und die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen geführt haben, ist das Vorgehen der Sicherheitskräfte dabei doch nicht wahllos gegen alle Kurden in dieser Region gerichtet, sondern dient der Bekämpfung echter oder vermeintlicher kurdischer Guerilla, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A /99.A- , EA S. 20 ff., und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, EA S. 14 ff., 30 ff., sowie Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A-.

    Die Ereignisse im Anschluss an die Verhaftung und die Verurteilung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan zum Tode führen zu keiner anderen Bewertung, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, EA S. 43 ff. und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, EA S. 63 ff. und Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A-, EA S. 3 ff.

    Die in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Einzelfälle von Festnahmen und Misshandlungen kurdischer Volkszugehöriger bei oder unmittelbar nach der Einreise insbesondere aus den Jahren 1997, 1998 und 1999 rechtfertigen keine gegenteiligen Schlussfolgerungen, weil ihnen besondere Gegebenheiten wie z.B. das Mitführen verbotener Schriften oder eine politische Betätigung im Ausland, zugrunde lagen, aus denen sich eine besondere Gefährdungslage ergab, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, EA S. 89 ff., und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A, EA S. 89 ff., 135 ff.

    Denn selbst aus der Phase kurzzeitig erhöhter Spannungen, in der Abschiebungen von Kurden aus Deutschland und anderen Ländern weiterhin erfolgt sind, wird nicht berichtet, dass es zu asylerheblichen Übergriffen allein aufgrund der kurdischen Volkszugehörigkeit und der Asylantragstellung im Ausland -unabhängig von einer zusätzlichen Rückkehrgefährdung durch Vorflucht oder Exilpolitikgekommen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, EA S. 102 und 139, sowie Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A-, EA S. 10 ff., und die dort zitierten Erkenntnisse.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - 8 A 2285/99

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Urteilen vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, vom 19. August 1999 -8 A 2929/96.A-, vom 18. Mai 1999 -8 A 1190/96.A-, vom 11. März 1999 -8 A 467/96.A- und vom 25. Februar 1999 -8 A 7112/95.A- sowie in dem Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A- zum Ausdruck kommenden Einschätzung des OVG NRW und zieht aus den den zitierten Entscheidungen zugrundeliegenden tatsächlichen Erkenntnissen, die in das vorliegende Verfahren eingeführt und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht worden sind, dieselben Schlussfolgerungen.

    Denn auch wenn es im Osten der Türkei zu zahlreichen Aktionen der Sicherheitskräfte gekommen ist, die die kurdische Zivilbevölkerung massiv beeinträchtigt und in beträchtlichem Ausmaß zu asylerheblichen Eingriffen in Leib, Leben, Freiheit und die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen geführt haben, ist das Vorgehen der Sicherheitskräfte dabei doch nicht wahllos gegen alle Kurden in dieser Region gerichtet, sondern dient der Bekämpfung echter oder vermeintlicher kurdischer Guerilla, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A /99.A- , EA S. 20 ff., und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, EA S. 14 ff., 30 ff., sowie Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A-.

    Die Ereignisse im Anschluss an die Verhaftung und die Verurteilung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan zum Tode führen zu keiner anderen Bewertung, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, EA S. 43 ff. und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, EA S. 63 ff. und Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A-, EA S. 3 ff.

    Denn selbst aus der Phase kurzzeitig erhöhter Spannungen, in der Abschiebungen von Kurden aus Deutschland und anderen Ländern weiterhin erfolgt sind, wird nicht berichtet, dass es zu asylerheblichen Übergriffen allein aufgrund der kurdischen Volkszugehörigkeit und der Asylantragstellung im Ausland -unabhängig von einer zusätzlichen Rückkehrgefährdung durch Vorflucht oder Exilpolitikgekommen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, EA S. 102 und 139, sowie Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A-, EA S. 10 ff., und die dort zitierten Erkenntnisse.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - 8 A 4782/99

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Zur Zeit seiner Ausreise aus der Türkei fand eine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei nicht statt, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, EA S. 15 f. und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A- EA S. 13 ff.

    Urteilen vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, vom 19. August 1999 -8 A 2929/96.A-, vom 18. Mai 1999 -8 A 1190/96.A-, vom 11. März 1999 -8 A 467/96.A- und vom 25. Februar 1999 -8 A 7112/95.A- sowie in dem Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A- zum Ausdruck kommenden Einschätzung des OVG NRW und zieht aus den den zitierten Entscheidungen zugrundeliegenden tatsächlichen Erkenntnissen, die in das vorliegende Verfahren eingeführt und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht worden sind, dieselben Schlussfolgerungen.

    Die Ereignisse im Anschluss an die Verhaftung und die Verurteilung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan zum Tode führen zu keiner anderen Bewertung, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, EA S. 43 ff. und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, EA S. 63 ff. und Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A-, EA S. 3 ff.

    Die in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Einzelfälle von Festnahmen und Misshandlungen kurdischer Volkszugehöriger bei oder unmittelbar nach der Einreise insbesondere aus den Jahren 1997, 1998 und 1999 rechtfertigen keine gegenteiligen Schlussfolgerungen, weil ihnen besondere Gegebenheiten wie z.B. das Mitführen verbotener Schriften oder eine politische Betätigung im Ausland, zugrunde lagen, aus denen sich eine besondere Gefährdungslage ergab, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, EA S. 89 ff., und vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A, EA S. 89 ff., 135 ff.

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Der bereits erlittenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 -2 BvR 1827/89-, BVerfGE 83, 216, 230.

    Dies ist nur anzunehmen, wenn die Maßnahmen des Verfolgers der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gelten und die die Angehörigen der Gruppe betreffenden Verfolgungsschläge nach ihrer Intensität und Häufigkeit so dicht und eng gestreut fallen, dass bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied und damit auch für den Asylsuchenden die Furcht begründet ist, selbst ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 -2 BvR 902/85 u.a.-, DVBl. 1991, 531; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 -9 C 170.95-.

  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Ist der Asylsuchende dagegen unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, so hat sein Anerkennungsbegehren nur dann Erfolg, wenn ihm aufgrund beachtlicher Nachfluchttatbestände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht ("normaler" Prognosemaßstab), so dass eine Rückkehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nicht zumutbar erscheint, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1995 -9 C 276.94-.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    P o l i t i s c h Verfolgter i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 1 AuslG ist, wer in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die (wie insbesondere Rasse, Nationalität und die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe) sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen ausgesetzt ist, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und ihn in eine nicht anders als durch Ausreise zu bewältigende ("ausweglose") Lage versetzen, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10. Juli 1989 -2 BvR 502/86 u.a.-, BVerfGE 80, 315, 333 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1999 - 8 A 2929/96

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Urteilen vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, vom 25. Januar 2000 -8 A 1292/96.A-, vom 19. August 1999 -8 A 2929/96.A-, vom 18. Mai 1999 -8 A 1190/96.A-, vom 11. März 1999 -8 A 467/96.A- und vom 25. Februar 1999 -8 A 7112/95.A- sowie in dem Beschluss vom 15. September 1999 -8 A 2285/99.A- zum Ausdruck kommenden Einschätzung des OVG NRW und zieht aus den den zitierten Entscheidungen zugrundeliegenden tatsächlichen Erkenntnissen, die in das vorliegende Verfahren eingeführt und zum Gegenstand der Entscheidung gemacht worden sind, dieselben Schlussfolgerungen.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Im erstgenannten Fall ist Asyl zu gewähren, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung nicht hinreichend sicher ist, weil objektive Anhaltspunkte vorliegen, die die abermals einsetzende Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab), vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 -1 BvR 147/80 u.a.-, BVerfGE 54, 341, 360; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. Juli 1995 -9 B 18.95-, InfAuslR 1996, 29.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Im erstgenannten Fall ist Asyl zu gewähren, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung nicht hinreichend sicher ist, weil objektive Anhaltspunkte vorliegen, die die abermals einsetzende Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab), vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 -1 BvR 147/80 u.a.-, BVerfGE 54, 341, 360; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. Juli 1995 -9 B 18.95-, InfAuslR 1996, 29.
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus VG Aachen, 16.03.2005 - 6 K 2438/03
    Dies ist nur anzunehmen, wenn die Maßnahmen des Verfolgers der durch das asylerhebliche Merkmal gekennzeichneten Gruppe als solcher gelten und die die Angehörigen der Gruppe betreffenden Verfolgungsschläge nach ihrer Intensität und Häufigkeit so dicht und eng gestreut fallen, dass bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied und damit auch für den Asylsuchenden die Furcht begründet ist, selbst ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 -2 BvR 902/85 u.a.-, DVBl. 1991, 531; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 -9 C 170.95-.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87

    Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess -

  • VG Aachen, 26.07.2005 - 6 L 460/05
    Auf die Klage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten wurde der Anerkennungsbescheid durch rechtskräftiges Urteil des Einzelrichters der Kammer vom 16. März 2005 aufgehoben -6 K 2438/03.A-.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, der Gerichtsakten 6 K 2438/03.A und 6 K 1635/05.A sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes (2 Hefte) und der zuständigen Ausländerbehörde (1 Heft) Bezug genommen.

    Der gegenteiligen, insoweit trotz gegenteiliger Feststellungen im rechtskräftigen Urteil im Verfahren 6 K 2438/03.A aufrecht erhaltene Behauptung des Antragstellers, die von ihm vorgelegten Dokumente aus der Türkei seien echt und die behauptete Verfolgungsgefahr bestehe, kann nicht gefolgt werden.

    In den Gründen des Urteils im Verfahren 6 K 2438/03.A hat das Gericht hierzu ausgeführt:.

    Auch kann dem Antragsteller nicht darin gefolgt werden, die im Verfahren 6 K 2438/03.A eingeholte Auskunft des Auswärtigen Amtes sei im Anschluss an das Urteil des VG Schleswig vom 27. April 2004, Az.: 14 A 140/02, wegen der Art seines Zustandekommens insgesamt nicht verwertbar.

    Trotz seiner Einlassung hierzu im Erörterungstermin weckt dies Zweifel an der Richtigkeit seines Gesamtvorbringens, weil er im ersten Klageverfahren Wert darauf gelegt hatte, sich an das Datum der Verhaftung im Jahre 1996 ganz genau erinnern zu können (vgl. hierzu das Protokoll der mündlichen Verhandlung in 6 K 2438/03.A, S. 5).

    Schließlich hat er im Erörterungstermin am 26. Juli 2005 ebenso wie im Gerichtstermin am 4. August 2005 im Verfahren 6 K 2438/03.A keinesfalls den Eindruck eines nach Folter psychisch schwer erkrankten Menschen gemacht.

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